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From the magazine SJZ-RSJ 2/2021 | S. 65-65 The following page is 65

Änderung Gentechnikgesetz (Verlängerung Moratorium)

Das aktuell bis 31. Dezember 2021 befristete Verbot (Moratorium) für Bewilligungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken soll neu bis 31. Dezember 2025 gelten (Anpassung von Art. 37a GTG).

Für eine tragfähige, austarierte Regulierung für den Anbau von GVO besteht nach wie vor kein politischer Konsens. Die jüngsten Entwicklungen der Gentechnologie führen zu zusätzlicher Komplexität der Materie. Die Verlängerung des Moratoriums erlaubt es zu prüfen, wie aktuelle rechtliche Fragen im Bereich der neuen gentechnischen Verfahren zu beantworten sind. Dabei sollen auch die Entwicklungen in der Europäischen Union berücksichtigt werden.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 25. Februar 2021.