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From the magazine SJZ-RSJ 1/2021 | S. 5-5 The following page is 5

«Gegen Waffen­exporte in Bürger­kriegsländer» (Korrektur-Initiative)

Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist am 29. Juni 2020 stellt der Bundesrat der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber: Um die demokratische Kontrolle zu gewährleisten, werden die Bewilligungskriterien von Artikel 5 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) auf Gesetzesebene verankert, wobei auf die Ausnahme für Länder mit systematischen und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen verzichtet wird. Allerdings wird der Bundesrat ermächtigt, im Falle ausserordentlicher Umstände zur Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes von den gesetzlichen Bewilligungskriterien abzuweichen.

Mit der Verankerung der Bewilligungskriterien auf Gesetzesstufe, der Streichung der Ausnahme für Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, und mit dem Ausschluss von Kriegsmaterialausfuhren in Län­der, die in bewaffnete Konflikte verwickelt sind, werden die drei Hauptanliegen des Initiativkomitees be­rücksichtigt. Durch die Abweichungskompetenz für den Bundesrat wird einem zentralen Anliegen gemäss Rückmeldungen aus der Ver­nehmlassung entsprochen.

Der Botschaftsentwurf folgt am 5. März 2021.