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From the magazine SJZ-RSJ 1/2021 | S. 5-5 The following page is 5

Geschlechtsidentität kann einfacher geändert werden

Die eidgenössischen Räte haben eine Gesetzesgrundlage für den vereinfachten Geschlechtereintrag von Men­schen mit einer Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung geschaffen. Diese sollen ihr Geschlecht und den Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch ändern lassen können. Zu diesem Zweck soll eine Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt genügen; eine vorgängige medizinische Untersuchung oder andere Vorbedingungen sind nicht notwendig.

Gemäss Justizministerin Karin Keller-Sutter will der Bundesrat mit diesem Vorschlag den Betroffenen das Leben erleichtern. Gegenwärtig definierten die Gerichte, was im Einzelfall gelte. Die aktuelle Handhabung sei uneinheitlich, langwierig und teuer. Eine dritte Geschlechtskategorie wird mit der ZGB-Änderung nicht eingeführt.