Urteil 2C_430/2020 vom
Art. 12 Anhang I FZA. Nur eine vorübergehende und beschränkte Sozialhilfeabhängigkeit eines Selbständigerwerbenden rechtfertigt es, die Aufenthaltsbewilligung allenfalls nicht zu widerrufen.
From the magazine SJZ-RSJ 20/2020 | S. 685-686 The following page is 685
Art. 12 Anhang I FZA. Nur eine vorübergehende und beschränkte Sozialhilfeabhängigkeit eines Selbständigerwerbenden rechtfertigt es, die Aufenthaltsbewilligung allenfalls nicht zu widerrufen.
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