Zürich, Obergericht, II. Zivilkammer (PC200010-O/U)
Art. 319 lit. c ZPO. Kriterien der Rechtsverzögerung. Eine Rechtsverzögerung ist nicht allein deshalb zu bejahen, weil ein Verfahren längere Zeit in Anspruch genommen hat. Als massgebend muss…
From the magazine SJZ-RSJ 15/2020 | S. 547-550 The following page is 547
Art. 319 lit. c ZPO. Kriterien der Rechtsverzögerung. Eine Rechtsverzögerung ist nicht allein deshalb zu bejahen, weil ein Verfahren längere Zeit in Anspruch genommen hat. Als massgebend muss…
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