Bern, Obergericht, Beschwerdekammer (BK 19 257)
Art. 426 Abs. 2 und Art. 310 Abs. 2 StPO. Die Auflage der Verfahrenskosten an die beschuldigte Person im Sinne von Art. 426 Abs. 2 StPO kommt gestützt auf Art. 310 Abs. 2 StPO auch bei einer…
From the magazine SJZ-RSJ 14/2020 | S. 509-510 The following page is 509
Art. 426 Abs. 2 und Art. 310 Abs. 2 StPO. Die Auflage der Verfahrenskosten an die beschuldigte Person im Sinne von Art. 426 Abs. 2 StPO kommt gestützt auf Art. 310 Abs. 2 StPO auch bei einer…
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