Aargau, Versicherungsgericht (VBE.2018.171)
Art. 28 Abs. 1 und 5 AVIG, Art. 27 Abs. 1 AVIV. Eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwangsläufig, dass keine Ferien bezogen werden können. Jedoch muss ein Anspruch auf kontrollfreie Tage…
From the magazine SJZ-RSJ 6/2020 | S. 209-210 The following page is 209
Art. 28 Abs. 1 und 5 AVIG, Art. 27 Abs. 1 AVIV. Eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwangsläufig, dass keine Ferien bezogen werden können. Jedoch muss ein Anspruch auf kontrollfreie Tage…
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