Urteil 2C_939/2018 vom
Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG. Eine im Sinne des Ausländerrechts relevante Ehegemeinschaft ist nicht mehr gegeben, wenn der Ehewille mindestens eines Ehegatten erloschen ist. Dies gilt auch dann, wenn…
From the magazine SJZ-RSJ 1/2020 | S. 32-33 The following page is 32
Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG. Eine im Sinne des Ausländerrechts relevante Ehegemeinschaft ist nicht mehr gegeben, wenn der Ehewille mindestens eines Ehegatten erloschen ist. Dies gilt auch dann, wenn…
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