Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht / Le point sur le droit bancaire et des marchés des capitaux
Berichtszeitraum Dezember 2018 bis November 2019
I. Neue Gesetzgebung
A. Finanzdienstleistungsgesetz und Finanzinstitutsgesetz samt Ausführungsverordnungen
Am 1. Januar 2020 sind das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)1 sowie das Finanzinstitutsgesetz (FINIG)2 samt Ausführungsverordnungen in Kraft getreten. Die Erlasse sind Teil der neuen Finanzmarktarchitektur3 und haben zum Zweck, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu stärken sowie den Kundenschutz zu verbessern. Es gelten Übergangsfristen von grundsätzlich zwei Jahren. Das FIDLEG statuiert Verhaltensregeln, welche die Finanzdienstleister gegenüber ihren Kunden einhalten müssen (Art. 7 ff. FIDLEG). Ferner enthält es Prospektpflichten (Art. 35 ff. FIDLEG), welche diejenigen des OR ersetzen, und verlangt für komplexere Finanzinstrumente ein Basisinformationsblatt (BIB; Art. 58 ff. FIDLEG). Das FINIG als sektorübergreifendes Rahmengesetz vereinheitlicht die Anforderungen und Bewilligungsregeln für Finanzdienstleister (Art. 5 ff. FINIG)4; es löst das…