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From the magazine SJZ-RSJ 22/2019 | S. 695-696 The following page is 695

Urteil 6B_506/2019 vom

(bearbeitet durch Dr. iur. Katharina Fontana, Bern)

Art. 187 Abs. 1 und Art. 22 StGB. Die Schwelle zum strafbaren Versuch wird überschritten, wenn sich der Täter am Wohndomizil des Kindes einfindet, mit dem er im Internet ein Treffen zum Zweck sexueller Ha…

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