Urteil 6B_506/2019 vom
Art. 187 Abs. 1 und Art. 22 StGB. Die Schwelle zum strafbaren Versuch wird überschritten, wenn sich der Täter am Wohndomizil des Kindes einfindet, mit dem er im Internet ein Treffen zum Zweck sexueller…
From the magazine SJZ-RSJ 22/2019 | S. 695-696 The following page is 695
Art. 187 Abs. 1 und Art. 22 StGB. Die Schwelle zum strafbaren Versuch wird überschritten, wenn sich der Täter am Wohndomizil des Kindes einfindet, mit dem er im Internet ein Treffen zum Zweck sexueller…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.