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From the magazine SJZ-RSJ 22/2019 | S. 695-696 The following page is 695

Urteil 6B_506/2019 vom

(bearbeitet durch Dr. iur. Katharina Fontana, Bern)

Art. 187 Abs. 1 und Art. 22 StGB. Die Schwelle zum strafbaren Versuch wird überschritten, wenn sich der Täter am Wohndomizil des Kindes einfindet, mit dem er im Internet ein Treffen zum Zweck sexueller…

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