Urteil 5A_727/2018 vom
Art. 276 Abs. 1 und Abs. 2 ZGB. Der hauptbetreuende Elternteil muss seiner Unterhaltspflicht nicht zwangsläufig durch Geldleistung nachkommen, wenn das Kind aufgrund seines Alters nicht mehr auf…
From the magazine SJZ-RSJ 21/2019 | S. 662-663 The following page is 662
Art. 276 Abs. 1 und Abs. 2 ZGB. Der hauptbetreuende Elternteil muss seiner Unterhaltspflicht nicht zwangsläufig durch Geldleistung nachkommen, wenn das Kind aufgrund seines Alters nicht mehr auf…
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