Solothurn, Obergericht, Strafkammer (STBER.2018.85)
Art. 407 Abs. 1 lit. c StPO. Eine Berufung gilt als zurückgezogen, wenn der Berufungskläger nicht vorgeladen werden kann. Eine vorgängige Vorladung durch Veröffentlichung im Amtsblatt ist im…
From the magazine SJZ-RSJ 19/2019 | S. 600-601 The following page is 600
Art. 407 Abs. 1 lit. c StPO. Eine Berufung gilt als zurückgezogen, wenn der Berufungskläger nicht vorgeladen werden kann. Eine vorgängige Vorladung durch Veröffentlichung im Amtsblatt ist im…
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