Aargau, Obergericht, SchKK (KBE.2019.1)
Art. 3 und Art. 9 Abs. 1 lit. a sowie Art. 12a Abs. 1 GebV SchKG. Wird die Gebühr für die Erstellung eines Betreibungsregisterauszugs nicht im Voraus bezahlt, ist die Erhebung einer zusätzlichen Gebühr…
From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2019 | S. 547-548 The following page is 547
Art. 3 und Art. 9 Abs. 1 lit. a sowie Art. 12a Abs. 1 GebV SchKG. Wird die Gebühr für die Erstellung eines Betreibungsregisterauszugs nicht im Voraus bezahlt, ist die Erhebung einer zusätzlichen Gebühr…
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