Urteil 5A_244/2019 vom
Ist die Mittellosigkeit einer Partei augenfällig, verlangt das Gericht aber dennoch, dass die Aussichtslosigkeit eines Gesuchs um Prozesskostenvorschuss dargelegt wird, liegt überspitzter Formalismus…
From the magazine SJZ-RSJ 12/2019 | S. 392-393 The following page is 392
Ist die Mittellosigkeit einer Partei augenfällig, verlangt das Gericht aber dennoch, dass die Aussichtslosigkeit eines Gesuchs um Prozesskostenvorschuss dargelegt wird, liegt überspitzter Formalismus…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.