Urteil 2C_777/2018 vom
Art. 50 AIG. Einem Opfer häuslicher Gewalt darf die Berufung auf einen nachehelichen Härtefall nicht allein deshalb verweigert werden, weil die Initiative zur Trennung vom Ex-Partner ausging.
From the magazine SJZ-RSJ 11/2019 | S. 364-365 The following page is 364
Art. 50 AIG. Einem Opfer häuslicher Gewalt darf die Berufung auf einen nachehelichen Härtefall nicht allein deshalb verweigert werden, weil die Initiative zur Trennung vom Ex-Partner ausging.
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