Bern, Obergericht, 2. Strafkammer (SK 18 19)
Art. 391 Abs. 2 StPO, Art. 42 Abs. 4, Art. 106 StPO. Wird die Berufung nur zu Gunsten der beschuldigten Person ergriffen, ist das Verschlechterungsverbot bei einer Erhöhung der Übertretungsbusse nicht…
From the magazine SJZ-RSJ 7/2019 | S. 232-232 The following page is 232
Art. 391 Abs. 2 StPO, Art. 42 Abs. 4, Art. 106 StPO. Wird die Berufung nur zu Gunsten der beschuldigten Person ergriffen, ist das Verschlechterungsverbot bei einer Erhöhung der Übertretungsbusse nicht…
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