Urteil 5A_738/2017 vom
Art. 47 Abs. 1 ZPO. Die Verwandtschaft zwischen einem mit einer Streitsache befassten Richter und einem Anwalt kann Ersteren als befangen erscheinen lassen, wenn eine Angestellte des Anwalts eine der…
From the magazine SJZ-RSJ 2/2019 | S. 54-55 The following page is 54
Art. 47 Abs. 1 ZPO. Die Verwandtschaft zwischen einem mit einer Streitsache befassten Richter und einem Anwalt kann Ersteren als befangen erscheinen lassen, wenn eine Angestellte des Anwalts eine der…
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