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From the magazine SJZ-RSJ 24/2018 | S. 579-580 The following page is 579

Urteil 1C_285/2018 vom

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee / Lausanne)

Art. 15d SVG. Amphetamine gelten im Anwendungsbereich des SVG als Betäubungsmittel. Viel spricht dafür, dass es sich um eine harte Droge handelt, doch wird die Frage im Urteil nicht abschliessend…

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