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From the magazine SJZ-RSJ 15/2018 | S. 361-370 The following page is 361

Das Verhältnis der sachlichen Zuständig­keit der Handels­gerichte zum verein­fachten Verfahren de lege lata und de lege ferenda

Der Autor analysiert die vom Bundesrat in der ZPO-Revision vorgeschlagene Regelung zum Verhältnis zwischen dem verein­fachten Verfahren und der sachlichen Zuständigkeit der Handels- und Obergerichte als einzige kantonale Instanzen. Diese Regelung orientiert sich vornehmlich an der bundesgericht­lichen Rechtsprechung, die dem vereinfachten Verfahren den Vorrang gegenüber der sachlichen Zuständigkeit der einzigen kantonalen Instanzen einräumt. Der Autor zeigt auf, dass dem Wortlaut und dem Zusammenhang von Art. 6, 7 und 8 ZPO sowie den Gesetzesmaterialien deutliche Hinweise zu entnehmen sind, die auf einen Vorrang der sachlichen Zuständigkeit vor der Verfahrensart schliessen lassen. Er schlägt de lege ferenda eine Umformulierung von Art. 243 Abs. 3 ZPO vor, wonach in Streitigkeiten vor den einzigen kantonalen Instanzen anstelle des vereinfachten das ordentliche Verfahren Anwendung finden soll. Zi.

L’auteur analyse les dispositions relatives à la relation entre procédure simplifiée et…

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