Urteil 6B_363/2017 vom
Art. 429 Abs. 1 StPO. Wird die Parteientschädigung nach (teilweisem) Freispruch gekürzt, muss die Unangemessenheit der Verteidigungsaufwendungen so konkret dargetan werden, dass das Bundesgericht die…
From the magazine SJZ-RSJ 10/2018 | S. 253-253 The following page is 253
Art. 429 Abs. 1 StPO. Wird die Parteientschädigung nach (teilweisem) Freispruch gekürzt, muss die Unangemessenheit der Verteidigungsaufwendungen so konkret dargetan werden, dass das Bundesgericht die…
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