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From the magazine SJZ-RSJ 6/2018 | S. 146-146 The following page is 146

Urteil 5A_214/2017 vom

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee / Lausanne)

Art. 301 ff. ZGB. Die gemeinsame Sorge widerspricht dem Kindeswohl, wenn der Vater über zwei Jahre keinen Kontakt mit dem Kind hatte und dessen Bedürfnisse nicht kennt. Die Ausgangslage ist anders…

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