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From the magazine SJZ-RSJ 6/2018 | S. 144-145 The following page is 144

Urteil 5A_981/2017 vom

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee / Lausanne)

Art. 29 BV. Eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung bzw. Rechtsverzögerung kann nicht einfach mit der Begründung abgeschrieben werden, das jahrelang bei der KESB hängige Verfahren sei…

[…]