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From the magazine SJZ-RSJ 5/2018 | S. 124-126 The following page is 124

Aargau, Handelsgericht, 1. Kammer, (HOR.2016.2)

Aktienrecht

Art. 706b OR. Auf die Nichtigkeit eines Generalversammlungsbeschlusses ist nur mit Zurückhaltung zu schliessen. Es ist kein Nichtigkeitsgrund anzunehmen, wenn bei einer Gesamtbetrachtung…

[…]