Urteil 1B_380/2017 vom
Art. 117 f. StPO. Steht in einem frühen Stand eines Strafverfahrens der rechtserhebliche Sachverhalt noch nicht vollumfänglich fest, dürfen auch zivilrechtliche Ansprüche noch nicht abschliessend…
From the magazine SJZ-RSJ 5/2018 | S. 122-122 The following page is 122
Art. 117 f. StPO. Steht in einem frühen Stand eines Strafverfahrens der rechtserhebliche Sachverhalt noch nicht vollumfänglich fest, dürfen auch zivilrechtliche Ansprüche noch nicht abschliessend…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.