Urteil 1B_347/2017 vom ; keine BGE-Publikation
Staats- und Verwaltungsrecht
Im Haftprüfungsverfahren hat der Beschuldigte aufgrund von Art. 31 Abs. 4 BV und Art. 5 Ziff. 4 EMRK das Recht, zu jeder Vernehmlassung der Strafverfolgungsbehörden zu…
From the magazine SJZ-RSJ 21/2017 | S. 531-532 The following page is 531
Im Haftprüfungsverfahren hat der Beschuldigte aufgrund von Art. 31 Abs. 4 BV und Art. 5 Ziff. 4 EMRK das Recht, zu jeder Vernehmlassung der Strafverfolgungsbehörden zu…
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