Urteil 5A_924/2016 vom ; keine BGE-Publikation
Zivilgesetzbuch
Der Wille der Parteien, ein Notwegrecht zu begründen, muss sich aus dem Eintrag im Grundbuch und aus dem Dienstbarkeitsvertrag ergeben, damit er im Zusammenhang mit der Löschung der…
From the magazine SJZ-RSJ 19/2017 | S. 472-473 The following page is 472
Der Wille der Parteien, ein Notwegrecht zu begründen, muss sich aus dem Eintrag im Grundbuch und aus dem Dienstbarkeitsvertrag ergeben, damit er im Zusammenhang mit der Löschung der…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.