Das Aktienrecht: Systematische Darstellung
«Das Buch lag … jahrelang herum», gesteht sein Verfasser in seinem Dank an die Mitarbeiter (S. XV). Man könnte auch sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Natürlich hat es Nobel längst nicht mehr nötig, seine Qualitäten als Verfasser juristischer Fachbücher irgendwem zu beweisen, aber das Aktienrecht im Berner Kommentar zu behandeln, darf man ohne Übertreibung als eine Art helvetische Nobilitierung bezeichnen, um sich für einmal ein auf den Autor bezogenes Wortspiel zu erlauben. Wer seine zahl- und oft umfangreichen Bücher und ihn selbst kennt, weiss, dass er ein Freund der Wort- und Sprachspiele und der Aperçus ist, mit denen er auch jetzt nicht geizt. So wird über die Vergütungsdiskussion gesagt, sie habe zu «ungeminderten Entschädigungen», aber bürokratischen Strukturen geführt (S. 909), oder zu Recht vergleicht er die Gewährsanforderungen mit …