Zivilprozessrecht für die Mietrechtspraxis
Am 1. Januar 2011 ist bekanntlich die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft getreten. Die ZPO löste die kantonalen Prozessordnungen und das GestG ebenso ab wie diverse bundesrechtliche Bestimmungen zivilprozessualer Natur, darunter die aArt. 274 ff. OR zur Miete. Die Grundgedanken der Regelungen in den aArt. 274 ff. ZPO wurden von der ZPO weitestgehend übernommen, was sich in diversen Normen niederschlägt (z.B. in Art. 33 und 35, in Art. 113 oder Art. 247 und in mehreren Normen zum Schlichtungsverfahren). Übernommen wurden damit zugleich die Eigenheiten oder «Schwächen» des früheren Systems in die ZPO; zu diesen traten einige Neuerungen hinzu, die ihrerseits u.U. zu Abgrenzungsproblemen führen (vor allem bei der Handelsgerichtsbarkeit). Püntener weist in seinem Band auf diese Probleme hin (vgl. etwa S. 6) und befasst sich im Weiteren selbstverständlich…