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From the magazine SJZ-RSJ 13/2017 | S. 319-324 The following page is 319

Entwicklungen im Mietrecht / Le point sur le droit du bail

I. Rechtsprechung

A. Verfahren

  1. 1. Für eine Streitigkeit den Kündigungsschutz oder die Erstreckung des Mietverhältnisses betreffend gilt – unabhängig vom Streitwert – das vereinfachte Verfahren; unter den Begriff des Kündigungsschutzes fällt nicht nur die Anfechtung einer Kündigung infolge Treuwidrigkeit, sondern auch die Beurteilung der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Kündigung sowie die Frage der Beendigung eines befristeten Mietverhältnisses: Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO

Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie aus landwirtschaftlicher Pacht sind – sofern es um die Hinterlegung von Miet- und Pachtzinsen, den Schutz vor missbräuchlichen Miet- und Pachtzinsen, den Kündigungsschutz oder die Erstreckung des Miet- oder Pachtverhältnisses geht – gemäss Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO ohne Rücksicht auf den Streitwert im vereinfachten Verfahren zu beurteilen. Während das Bundesgericht im Leitentscheid BGE 139 III 457 die Frage noch offengelassen…

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