St. Gallen, Anklagekammer (AK 2016 127)
Strafprozessrecht
Art. 319 Abs. 1 StPO. Im Zweifel hat nach dem Grundsatz «in dubio pro duriore» bei gravierenden Sexualdelikten (hier unter Jugendlichen) eine Anklageerhebung zu erfolgen, selbst wenn…
From the magazine SJZ-RSJ 6/2017 | S. 146-148 The following page is 146
Art. 319 Abs. 1 StPO. Im Zweifel hat nach dem Grundsatz «in dubio pro duriore» bei gravierenden Sexualdelikten (hier unter Jugendlichen) eine Anklageerhebung zu erfolgen, selbst wenn…
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