Glaubhaftigkeitsbegutachtung im Strafprozess – Beweiseignung und Beweiswert
Lehre und Rechtsprechung sind sich weitgehend darüber einig, dass nebst der Rechtsanwendung die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen im Prozess ureigenste Aufgabe des Richters ist. Dies ist in vielen Fällen denn auch unproblematisch, zumal wenn sich Aussagen schon durch äussere Umstände (Sachbeweise) verifizieren bzw. widerlegen lassen. Umgekehrt lässt sich kaum ernsthaft bestreiten, dass in bestimmten Fällen und namentlich (aber nicht nur) bei spezifischen Kategorien von Aussagen bzw. Aussagenden (etwa kindlichen Opferzeugen oder im Falle ernsthafter geistiger Störungen) eine sachverständige Hilfestellung für den Richter unverzichtbar ist, um ihm eine seriöse Beweiswürdigung überhaupt erst zu ermöglichen. Insoweit beurteilt er die Beweisaussage bzw. deren Glaubhaftigkeit in…