Bern, Obergericht, 2. Zivilkammer (ZK 15 275)
Zivilprozessrecht
Art. 204 Abs. 1 und 3 ZPO; Art. 206 Abs. 1 ZPO. Vertreter natürlicher Personen, die im Schlichtungsverfahren nicht persönlich erscheinen müssen und sich vertreten lassen können,…
From the magazine SJZ-RSJ 3/2017 | S. 66-68 The following page is 66
Art. 204 Abs. 1 und 3 ZPO; Art. 206 Abs. 1 ZPO. Vertreter natürlicher Personen, die im Schlichtungsverfahren nicht persönlich erscheinen müssen und sich vertreten lassen können,…
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