Das Beweisrecht der ZPO
Die Beweisführung ist zentraler Bestandteil eines jeden Prozesses und fordert das Gericht, die Parteien und die involvierten Dritten: Die Parteien haben sich zu überlegen, was sie behaupten bzw. bestreiten und wie sie ihre Behauptungen oder Bestreitungen beweisen wollen; das Gericht hat gestützt auf die Vorbringen der Parteien mit einer Beweisverfügung das Beweisverfahren zu organisieren, d.h. den Parteien entsprechend ihren Behauptungen, Bestreitungen und Beweisofferten die Beweisführung zuzuteilen, die Beweise abzunehmen und das Beweisergebnis gemäss den Regeln der Beweislastverteilung nach Art. 8 ZGB nach freiem richterlichen Ermessen zu würdigen und darauf basierend zu urteilen. Betroffen sind aber auch Dritte, die als Zeugen auszusagen, Urkunden herauszugeben oder einen…