Urteil 2C_215/2015 vom ; BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Wer zum Beweis einen Zeugen aufruft, der in der Folge nicht aussagen kann, weil er nicht vom Berufsgeheimnis entbunden wird, kann dagegen Beschwerde führen, auch wenn der Zeuge selber…
From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2016 | S. 408-408 The following page is 408
Wer zum Beweis einen Zeugen aufruft, der in der Folge nicht aussagen kann, weil er nicht vom Berufsgeheimnis entbunden wird, kann dagegen Beschwerde führen, auch wenn der Zeuge selber…
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