Urteil 1C_457/2015 vom ; BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Der Anspruch der Parteien auf Mitwirkung am Beweisverfahren ist nur gewährleistet, wenn sie sich vor der Urteilsfällung zu einer nach einem Augenschein erstellten Foto-Dokumentation…
From the magazine SJZ-RSJ 14/2016 | S. 359-360 The following page is 359
Der Anspruch der Parteien auf Mitwirkung am Beweisverfahren ist nur gewährleistet, wenn sie sich vor der Urteilsfällung zu einer nach einem Augenschein erstellten Foto-Dokumentation…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.