Urteil 6B_1246/2015 vom ; keine BGE-Publikation
Strafrecht
Dass kein Freiheitsentzug von weniger als sechs Monaten angeordnet wird, bleibt gewährleistet, wenn bei der Bildung einer Gesamtstrafe als Einsatzstrafe für die schwerste Straftat eine…
From the magazine SJZ-RSJ 9/2016 | S. 236-237 The following page is 236
Dass kein Freiheitsentzug von weniger als sechs Monaten angeordnet wird, bleibt gewährleistet, wenn bei der Bildung einer Gesamtstrafe als Einsatzstrafe für die schwerste Straftat eine…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.