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From the magazine SJZ-RSJ 7/2016 | S. 189-190 The following page is 189

Bern, Obergericht, Beschwerdekammer BK 15 229

Strafprozess

DNA-Probenahme und -Analyse sind auch dann zulässig, wenn sie nicht zur Aufklärung der Anlasstat, sondern von Delikten beitragen können, welche die beschuldigte Person bereits begangen…

[…]