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From the magazine SJZ-RSJ 6/2016 | S. 141-150 The following page is 141

Bauliche Massnahmen an Miteigentum zwischen Subjektivität und Objektivierung

Die gesetzlichen Regeln zu den baulichen Massnahmen in Art. 647 Abs. 2 Ziff. 1 und Art. 647c–647e ZGB widerspiegeln sowohl die subjektivistische als auch die objektivierte Eigentumskonzeption. Der Autor analysiert die beiden Konzepte des Eigentumsverständnisses und deren Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung in Miteigentumsgemeinschaften. Ob subjektivistische Entscheidungsregeln, wie Individual- und Vetorechte, anwendbar sein sollen oder dem Mehrheitsprinzip der Vorzug gegeben wird, ist eine Frage des Typus der Miteigentumsgemeinschaft. Bei einer gesetzgeberischen Anpassung soll auf zwingende Normen verzichtet werden, um zu ermöglichen, die Entscheidungsregeln – je nach Typus der Gemeinschaft – vollumfänglich dem Einstimmigkeits- oder dem Mehrheitsprinzip zu unterstellen. Zi.

Les dispositions légales sur les travaux de construction des art. 647 al. 2 ch. 1 et art. 647c-647e CC reflètent à la fois la conception subjective et objective de la propriété. L’auteur analyse les deux…

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