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From the magazine SJZ-RSJ 3/2016 | S. 62-67 The following page is 62

Entwicklungen im Sachenrecht und Bodenrecht / Le point sur les droits réels et le droit foncier

I. Gesetzgebung

1. Zweitwohnungen

In der Volksabstimmung vom 11. März 2012 wurde die Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» angenommen. Dadurch wurde die Bundesverfassung mit dem Artikel 75b ergänzt. Grundsätzlich geht es darum, dass der Anteil der Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde auf höchstens 20 Prozent beschränkt ist.

Der Bundesrat hat dazu eine Ausführungsverordnung erlassen (Verordnung über Zweitwohnungen vom 22. August 2012), welche am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Mit Wirkung ab 1. Dezember 2015 wurde der Anhang zu dieser Verordnung (mit der Aufzählung der betroffenen Gemeinden) zum vierten Mal geändert1.

Diese Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der Ausführungsgesetzgebung zum Verfassungsartikel über Zweitwohnungen. Am 19. Februar 2014 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG) unterbreitet2. Die…

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