Richterliche Unabhängigkeit und Leistungsbeurteilung
Die Thematik «Leistungsbeurteilung in der Justiz» ist vielgestaltig und äusserst komplex. Es öffnet sich hier ein Spannungsfeld von verschiedenen Anforderungen und Schranken. Vor allem wird in diesem Kontext als wichtige Schranke die verfassungsmässig garantierte richterliche Unabhängigkeit (Art. 30 Abs. 1, Art. 191c BV) hervorgehoben. Lienhard betont am Anfang seines Artikels, dass einer wirksamen Qualitätskontrolle die richterliche Unabhängigkeitnicht grundsätzlich entgegenstehen muss, und er zitiert dabei den alt Bundesrichter / Prof. Dr. Hans Peter Walter (S. 25): «Genügen oder Ungenügen im Amt ist keine Frage der Unabhängigkeit, und geeignete präventive oder repressive Massnahmen, die Qualität zu…