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From the magazine SJZ-RSJ 1/2016 | S. 18-19 The following page is 18

Urteil 5A_963/2014 vom ; BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Zivilgesetzbuch

Die Mitwirkung an einer Persönlichkeitsverletzung setzt ein wie auch immer geartetes Verhalten des Urhebers selbst voraus: Eine Haftung für fremdes Verhalten lässt sich aus Art. 28…

[…]