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From the magazine SJZ-RSJ 21/2015 | S. 533-533 The following page is 533

Urteil 5A_407/2015 vom ; BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Zivilgesetzbuch

Die in einem unveröffentlichten Entscheid gelieferte Begründung, dass eine ausschliesslich im Interesse des betroffenen Stockwerkeigentümers liegende Massnahme eine nützliche sei,…

[…]