Urteil 5A_407/2015 vom ; BGE-Publikation
Zivilgesetzbuch
Die in einem unveröffentlichten Entscheid gelieferte Begründung, dass eine ausschliesslich im Interesse des betroffenen Stockwerkeigentümers liegende Massnahme eine nützliche sei, weil…
From the magazine SJZ-RSJ 21/2015 | S. 533-533 The following page is 533
Die in einem unveröffentlichten Entscheid gelieferte Begründung, dass eine ausschliesslich im Interesse des betroffenen Stockwerkeigentümers liegende Massnahme eine nützliche sei, weil…
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