Urteil 1B_56/2015 vom ; BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Die Weigerung, das Protokoll einer ohne Anwalt durchgeführten polizeilichen Einvernahme aus den Akten zu entfernen, stellt im konkret beurteilten Fall keinen nicht wiedergutzumachenden N…
From the magazine SJZ-RSJ 18/2015 | S. 460-463 The following page is 460
Die Weigerung, das Protokoll einer ohne Anwalt durchgeführten polizeilichen Einvernahme aus den Akten zu entfernen, stellt im konkret beurteilten Fall keinen nicht wiedergutzumachenden N…
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