Urteil 4A_510/2014 vom ; BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Bleibt der Beklagte der Schlichtungsverhandlung unentschuldigt fern, kann gegen ihn eine Ordnungsbusse verhängt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass dieses Vorgehen zuvor…
From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2015 | S. 428-430 The following page is 428
Bleibt der Beklagte der Schlichtungsverhandlung unentschuldigt fern, kann gegen ihn eine Ordnungsbusse verhängt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass dieses Vorgehen zuvor…
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