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Suche nach Entscheiden und Gesetzesartikeln

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AND, &&
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-------------
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OR, ||
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Beispiel: recht NOT ordnung  recht -ordnung
?
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Suchergebnisse für Schlichtungsverhandlung

26 Ergebnisse gefunden

Leitartikel

Schlichtungs­verhandlung bei handels­gerichtlichen Streitig­keiten

Dem Entscheidverfahren vor Gericht hat grundsätzlich ein Schlichtungsversuch bei einer Schlichtungsbehörde voraus­zugehen. Dieser entfällt bei Streitigkeiten, für die eine einzige kantonale Instanz – im Kanton Zürich hauptsächlich das Handelsgericht – zuständig ist. Dennoch finden solche Verfahren vor den Schlichtungsbehörden auch in handelsgerichtlichen Streitigkeiten statt. Denn obwohl die…
Dr. iur. George Daetwyler, lic. iur. Christian Stalder
SJZ-RSJ 4/2019 | S. 99

Eröffnet ist eröffnet

In den Kommentaren zur ZPO wird die überwiegend herrschende Lehre wie folgt formuliert: Die Eröffnung der Klagebewilligung erfolgt mit der postalischen Zustellung oder mit Übergabe derselben in der Schlichtungsverhandung1. Eine andere Lehrmeinung2 steht hingegen auf dem Standpunkt, die Eröffnung erfolge schon mit der Ausstellung dieses Dokuments. Einem Urteil aus der Waadt ist indessen zu…
Dr. iur. Felix Hunziker-Blum
SJZ-RSJ 23/2018 | S. 558
Entwicklungen

Ent­wick­lun­gen im Mietrecht / Le point sur le droit du bail

Im Entscheid 1B 15 59 vom 24. März 2016 (publiziert in LGVE 2016 I Nr. 8) äussert sich das Kantonsgericht Luzern zur Kompetenz der Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtsachen mit Bezug auf den Erlass von prozessualen Verfügungen. Demnach darf die Schlichtungsbehörde bei reinen Schlichtungsfällen grundsätzlich nur Prozessvoraussetzungen prüfen, die für die Gültigkeit der Klagebewilligung von…
Entwicklungen

Entwicklungen im Mietrecht / Le point sur le droit du bail

Auch eine juristische Person hat, ausgenommen es liegt ein Grund gemäss Art. 204 Abs. 3 ZPO vor, persönlich an der Schlichtungsverhandlung teilzunehmen (vgl. auch BGE 140 III 70). In BGE 141 III 159 (4A_530/2014 vom 17. April 2015, publiziert in mp 3/15, 209 ff.) hat das Bundesgericht die in der Lehre umstrittene Frage verneint, ob der Pflicht zum persönlichen Erscheinen Genüge getan ist, wenn sich…
Entwicklungen

Entwicklungen im Mietrecht / Le point sur le droit du bail

Die Pflicht zum persönlichen Erscheinen zur Schlichtungsverhandlung gilt nicht nur für natürliche, sondern auch für juristische Personen. Damit die Schlichtung ihren Zweck erfüllen kann, muss von einer juristischen Person als Partei verlangt werden, dass sie an der Schlichtungsverhandlung durch ein Organ oder zumindest durch eine mit einer (kaufmännischen) Handlungsvollmacht ausgestattete und zur…