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From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2015 | S. 426-427 The following page is 426

Urteil 5A_793/2014 vom ; BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Verfahrensrecht

Eine Partei, die selber Berufung erhoben hat, kann auf die Berufung der Gegenpartei mit einer Anschlussberufung reagieren. Es gibt keinen Grund, dieses Mittel derjenigen Partei…

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