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From the magazine SJZ-RSJ 13/2015 | S. 343-345 The following page is 343

Urteil 5A_795/2014 vom : keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Zivilgesetzbuch

Eine Vertretungsbeistandschaft nach Art. 394 Abs. 1 ZGB darf nicht errichtet werden, wenn für die Bedürfnisse der betroffenen Person eine Begleitbeistandschaft genügt. Indessen bleibt…

[…]