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From the magazine SJZ-RSJ 8/2015 | S. 217-219 The following page is 217

Kommentar zum schweizerischen Zivilrecht, Band V/2c, Obligationenrecht, Der Arbeitsvertrag, Art. 330b–355, 361–362 OR

: Kommentar zum schweizerischen Zivilrecht, Band V/2c, Obligationenrecht, Der Arbeitsvertrag, Art. 330b–355, 361–362 OR. 4. Aufl., 596 S. (Zürich/Basel/Genf 2014. Schulthess). Geb. CHF 278.00.

Der vorliegende Band ergänzt die Kommentierung der Art. 319–330 OR, die derselbe Autor im Jahr 2006 vorgelegt hat. Damit liegt eine vollständige und aktuelle Bearbeitung des Arbeitsvertragsrechts im Zürcher Kommentar vor, welche die dritte, 1996 erschienene Auflage ersetzt. Der hier zu besprechende Teilband umfasst rund 600 Seiten, sodass im Folgenden nur auf ein paar ausgewählte Aspekte eingegangen werden kann.

Art. 330b OR regelt die Informationspflicht des Arbeitgebers über das Arbeitsverhältnis. Dieser hat den Arbeitnehmer unter anderem über die wöchentliche Arbeitszeit zu informieren. Diese Regelung passt nicht für Arbeitsverhältnisse mit flexibler Arbeitszeit. Der Autor geht daher zu Recht von einem entsprechenden Anpassungsbedarf aus. Seiner Ansicht nach genügt bei…

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